AGB

Allgemeine Geschäfts Bedingungen

1. Mitgliederverwaltung: Die Peak Gym-Mitglieder werden von einer zentralen Mit- gliederverwaltung in Magdeburg verwaltet. Kündigungen, Stundungen, Änderungen de geschickt werden.

2. Member: Jedes Mitglied erhält zum Mitgliedschaftsbeginn ein Transponderarm- band. Dieses Transponderarmband ist nicht übertragbar und muss vor unberechtigter Mitbenutzung Dritter geschützt werden. Bei Verlust oder schuldhafter Beschädigung der Transponderarmbandes ist eine Neuausstellung erforderlich und eine Aktivierungsgebühr von 15,- fällig.

3. Mitgliedschaftsbeginn: Das Mitglied ist zur Nutzung des Peak Gyms ab Mitglieds- oder Vorabnutzungsbeginn berechtigt. Mitgliedschaftsbeginn ist der 1. Tag des Monats. Laufzeit und Kündigungsfristen richten sich nach dem Mitgliedschaftsbeginn.

4. Monatliche Zahlung: Der Monatsbeitrag ist jeweils im Voraus bis Ende des Vormonats eines jeden Kalendermonats per Lastschrifteinzug zu entrichten. Das Mitglied hat die im Zusammenhang mit einer von ihm verschuldeten Rückbuchung der Bankeinzüge anfallenden Rücklastschriftgebühren des Kreditinstituts zu erstatten. Gerät das Mitglied mit mehr als 2 Monatsbeiträgen in Verzug, so wird der 10. gesamte Restbetrag aus der vereinbarten Laufzeit, zuzüglich entstandenen Kosten für Mahnungen und Rückbuchung, sofort fällig.

5. Investitionen: Die Peak Gym-Betreuungspauschale, die Aufnahmegebühr für die Aktivierung des Transponderarmbandes und das Anlegen der Stammdaten sowie der anteilige Beitrag für die Vorabnutzung sind mit der ersten monatlichen Zahlung fällig.

6. Stundung: Wird das Mitglied aus Krankheitsgründen, Schwangerschaft oder berufsbedingter Ortsabwesenheit an der Wahrnehmung der vertraglich vereinbarten Leistung weitestgehend gehindert und ein schriftlicher Nachweis (ärztliches Attest oder Bescheinigung des Arbeitgebers) über die Dauer der Verhinderung (mindestens ein voller Kalendermonat) erbracht, können volle Mitgliedschaftsmonate gestundet werden. Die Stundung muss spätestens eine Woche vor Beginn der Ruhezeit beantragt werden. In diesen Fällen verlängert sich die Mitgliedschaft um die Zeitspanne, in welcher sie geruht hat. Ein außerordentliches Kündigungsrecht bleibt hiervon unberührt. Rückwirkende Stundungen sind nicht möglich.

7. Änderungen: Änderungen der Anschrift, Telefonnummer und Bankverbindung sind der Peak Gym-Mitgliederverwaltung (info@peakgym-fitness.de, Lübecker Straße 105, 39124 Magdeburg) bis zum 15. Eines Monats mitzuteilen. Bei Versäumnis zu- sätzlich entstandene Kosten sind vom Mitglied zu tragen. Mitgliedschaftsänderun- gen sind immer mit einer erneuten Laufzeit verbunden.

8. Hauordnung: Die Hausordnung ist Bestandteil des Vertrages. Sie hängt im Peak Gym sichtbar aus. Bei Verstößen gegen die Hausordnung behält sich das Peak Gym das Recht zur fristlosen Kündigung der Mitgliedschaft vor.

9. Kündigung: Die Mitgliedschaft ist zum Ende der Erstlaufzeit bzw. zum Ende der Vertragsverlängerung für beide Seiten schriftlich mit einer Frist von 3 Monaten ordentlich kündbar. Wird die Mitgliedschaft nicht fristgerecht gekündigt, verlängert sie sich stillschweigend zu den gleichen Konditionen um jeweils 12 Monate. Monat- lich kündbare Mitgliedschaften sind bis zum 30. des Vormonats kündbar.

10. Übertragung: Die Rechte aus dieser Mitgliedschaft sind nicht übertragbar.

11. Verlust oder Beschädigung von Wertgegenständen: Eine Haftung für den Verlust oder die Beschädigung von Wertgegenständen, mitgebrachter Kleidung oder Geld sowie anderen Eigentums des Mitgliedes besteht nicht. Die gesetzliche Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bleibt unberührt.

12. Schriftverkehr: Jeglicher Schriftverkehr wird über Email geführt. Bei Nicht-Angabe der Email ist das Mitglied verpflichtet, sich Informationen bzgl. Verträge, Bearbei- tungsstatus, Handlungen während Ausnahmesituationen oder anderer, unvorher- sehbarer Ereignisse, selbst zu beschaffen.

13. Energiepauschale: Zwei Mal jährlich fällt eine Energiepasuchale von 20 € an. Diese wird mit dem Mitgliedsbeitrag halbjährlich, beginnend beim ersten Mitgliedschaftsmonat, eingezogen.